Neu: GESSI Standarddokument „Gesellschafterbeschluss“

16. Februar 2021 | BAND News

Jedes Startup muss
Gesellschafterbeschlüsse fassen. Die Sorge, dass dabei formale Fehler
unterlaufen, die zu ungeahnten Problemen führen könnten, ist groß. Der neue
GESSI Standard „Gesellschafterbeschluss“ schafft jetzt Abhilfe.

Der gesetzliche Normalfall
sieht für die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) eine mühsame Beschlussfassung in
Präsenzversammlungen vor, zu denen mittels eingeschriebenen Briefes eingeladen
werden muss. Als Alternative werden Gesellschafterbeschlüsse deswegen häufig im
Umlaufverfahren gefasst. Das gilt besonders in Zeiten der Corona Krise, in der
Präsenzsitzungen erschwert oder gar unmöglich sein können. Das Umlaufverfahren
ist praktisch, aber aufgrund mangelhafter Dokumentation leider auch fehleranfällig.

Das Standarddokument
Gesellschafterbeschluss gibt nun den Geschäftsführern der Startups, aber auch
den Investoren, rechtliche Sicherheit darüber, was zu beachten ist, damit
Gesellschafterbeschlüsse in einer GmbH oder UG rechtswirksam im Umlaufverfahren
gefasst werden können.

Zusätzlich zu dem nur noch
ausfüllungsbedürftigen GESSI Standarddokument „Gesellschafterbeschluss“ sind deswegen
Verwendungshinweise erarbeitet worden, in denen die formalen Fragen beantwortet
werden. Sie geben Auskunft z.B., in welchen Fällen Umlaufbeschlüsse ausnahmsweise
nicht zulässig sind, ob die elektronische Unterschrift der Gesellschafter genügt
und wie diese auszusehen hat, ob alle Gesellschafter unterschreiben müssen oder
ob alle Gesellschafter auf einem Dokument signieren müssen.

Schließlich erläutern die Verwendungshinweise auch die spezifischen Erleichterungen für Gesellschafterbeschlüsse, die aufgrund der Pandemie bis 31.12.2021 gelten. Um schnell ein Ergebnis vorlegen zu können, wurde für das Standarddokument Gesellschafterbeschluss keine eigene neue GESSI Arbeitsgruppe eingerichtet, vielmehr ist die bereits existierende Arbeitsgruppe „Wandeldarlehen“ unter der juristischen Federführung von Osborne Clarke in Person von Rechtsanwalt Till-Manuel Saur und der organisatorischen Federführung von BAND „eingesprungen“

Weitere Informationen zu GESSI unter: www.standardsinstitute.de