Zwischenbilanz der Säule II des Start-up Schutzschildes/Lorbeer für Berlin – Chance für treuhänderische Co-Investments von den anderen vertan

4. August 2020 | Pressemitteilung

Nach fast zwei Monaten des Wartens hat eine Reihe von
Förderinstituten der Länder die Säule II Programme des Corona Schutzschildes
der Bundesregierung für Start-ups veröffentlicht. Nach Hamburg und
Schleswig-Holstein haben inzwischen auch Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern
ihre Säule II Programme gestartet.

Eine erste Zwischenbilanz von diesen fünf Bundesländern
zeigt bereits, so Roland Kirchhof, Vorstand von Business Angels Netzwerk Deutschland
(BAND), dass Vielfalt Trumpf ist. Business Angels müssen sich mit jedem
Bundesland individuell befassen, wenn ihre Start-ups in unterschiedlichen
Bundesländern beheimatet sind. Während Schleswig-Holstein nur wenige Eckpunkte
festgeschrieben hat und im Übrigen quasi für alles offen ist, haben die anderen
Länder fest umrissenen Programme vorgelegt.

„In der Krise zeigt, sich, dass das Wandeldarlehen die
Finanzierungsform der Stunde auch bei den Förderbanken ist,“ sagt Kirchhof. Denn
in vier Bundesländern sind Wandeldarlehen möglich, in NRW ausschließlich, in
Bayern ist es Standard und Berlin nennt diese Beteiligungsform als erste. Nur
Hamburg schert aus und gibt ausschließlich stille Beteiligungen.

Die gleichzeitige Beteiligung Dritter, also insbesondere
auch von Business Angels, ist in den Programmen weitgehend erwünscht. Hamburg
sieht dies zwingend vor, Bayern erwähnt es ausdrücklich, NRW und
Schleswig-Holstein schließen es nicht aus.

Hervorstechend ist insoweit das Berliner Programm, weil es
als eine von zwei Alternativen vorsieht, dass die Mittel nicht dem Start-up
direkt, sondern über einen mitfinanzierenden Intermediär zur Verfügung gestellt
werden. Damit ist Berlin das bisher einzige Bundesland, das den Vorschlag von
BAND aufgegriffen hat, den Angel als „Treuhänder“ zu nutzen. Der Angel muss in Berlin
mindestens 20 % der Finanzierung erbringen, die Höchstfinanzierung durch die Investitionsbank
Berlin liegt bei 800.000 Euro. Die Voraussetzungen für die „Akkreditierung“ der
Intermediäre setzen allerdings engbegrenzte Maßstäbe: u.a. mindestens drei Start-up-Beteiligungen innerhalb
der letzten drei Jahre, mindestens drei bestehende Engagements in Berlin, entsprechende
Referenzen (durch Gründer, Investoren oder Verband) und Investition über eine
Gesellschaft, z.B. GmbH oder GmbH & Co. KG, d.h. Angels als natürliche
Personen sind ausgeschlossen.

Bei den maximalen Finanzierungssummen liegen Berlin, Bayern
und Schleswig-Holstein bei 800.000 Euro, Hamburg bei 500.000 Euro, NRW bei
200.000 Euro. Auch das zulässige Alter der Start-ups wurde unterschiedlich
festgelegt: Bayern verlangt nur ein Mindestalter (erster Umsatz mindestens am
01.10.2019), NRW erlaubt maximal ein Alter von 36 Monaten, in Berlin Gründung zwischen 1.1.2013 und 10.3.2020,
in Hamburg muss das Start-up nach dem 01.03.2010 gegründet worden sein, Schleswig-Holstein hat keinerlei
altersmäßigen Voraussetzungen.

Bayern und Berlin verweisen bereits auf die im Rahmen der
Corona Sonderregelung geltende Erweiterung der Ausnahme für Unternehmen in Schwierigkeiten
bei allen Klein- und Kleinstunternehmen (Vgl. ).
Das sind Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern und bis zu 10 Mio. Umsatz oder
Bilanzsumme. Die Europäische Kommission hat inzwischen die deutsche diesbezügliche
Regelung (Az.: SA.58021 vom 27.07.2020) notifiziert, so dass diese Unternehmen
nur dann als „in Schwierigkeiten“ gelten, wenn nach deutschem Recht ein
Insolvenzfall vorliegt. Soweit Landesprogramme noch von der früheren Reglung
ausgehen, die deutlich engere Voraussetzungen hatte, sollten Betroffene auf die
Änderung verweisen.

Roland Kirchhof: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass
nur Berlin einen innovativen Ansatz gewählt hat, indem das Potential der
Business Angels, Family Offices und anderer Investoren genutzt wird. Auch wenn
die Ausgestaltung zu vorsichtig erfolgt ist, ist dies doch ein großer
Fortschritt. Co-Ventures werden für Business Angels attraktiver, weil sie im
Verhältnis zum Start-up und Folgeinvestoren die vorrangig Handelnden sind und
die öffentlichen Förderinstitutionen vermindern ihren eigenen Verwaltungs- und
Betreuungsaufwand.“

Der jeweils aktuelle Stand der Säule II Programme der Länder
findet sich im Corona-Ticker der Website von Business Angels Netzwerk
Deutschland (BAND) www.business-angels.de.

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